Beurlaubung von Schulkindern
Urlaub kann in dringenden Fällen erteilt werden:
a) von der Klassenlehrerin/ vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,
b) vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,
c) von der Schulaufsicht über 2 Wochen hinaus.
d) vor und nach Ferien ist die Schulleitung und/ oder die Schulaufsicht zuständig.
Entschuldigungen bei Schulversäumnissen:
Kann ein Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule umgehend, spätestens am 3. Tag, zu benachrichtigen. Bei Rückkehr zur Schule hat die Schülerin/ der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Daten und der Gründe für das Schulversäumnis vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind auch persönlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer entschuldigen.
Krankmeldungen sollten von den Eltern oder Erziehungsberechtigten am Morgen des ersten Krankheitstages bei der Schule erfolgen. Diese können
Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr zwingend notwendig.
Arzt- oder Therapietermine während der Unterrichtszeit sind im Vorfeld anzukündigen und im Anschluss ist eine Bescheinigung vorzulegen.
Sind diese Punkte erfüllt, gilt das Fehlen als entschuldigt.
Erfolgt keine Krankmeldung oder schriftliche Entschuldigung, wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet.