1. Allgemeine Grundsätze
Die nachfolgenden Regelungen wurden gemäß unserem Leitbild erstellt.
1.1 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, Besucher*innen, Gäste und externe
Vertragspartner der Köllertalschule. Sie gilt für das gesamte Schulgebäude und das dazugehörige
Grundstück. Der Schulleitung obliegt das Hausrecht.
Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes können je nach Veranstaltungsart (z.B.
Klassenfahrt, etc.) eigene, sachlich angemessene Regelungen aufgestellt werden und sind verbindlich
zu befolgen.
1.2 Schulzeiten
Unterrichtsbeginn ist täglich um 8:10 Uhr.
Unterrichtsende ist Montag - Mittwoch um 14:50 Uhr; Donnerstag - Freitag um 12:50 Uhr.
Die Busanfahrt erfolgt täglich gegen 8 Uhr, die Schüler steigen ab 8:00 Uhr aus den Bussen.
Die Busabfahrt erfolgt Montag - Mittwoch um 15 Uhr; Donnerstag - Freitag um 13 Uhr.
2. Vor und nach dem Unterricht
2.1 Betreten des Schulgebäudes
2.1.1 Schüler*innen
Alle Schüler*innen dürfen das Gebäude ab 8:00 Uhr mit dem Klingelzeichen betreten, gleiches gilt für Schüler*innen, die nicht an der Busbeförderung teilnehmen.
2.1.2 Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innen betreten das Gebäude zu ihrer jeweiligen Dienstzeit und halten ihre Dienst- und Anwesenheitszeiten entsprechend der Pflichtstundenverordnung und des Aufsichts-plans ein.
2.1.3 Besucher*innen
Besucher*innen können das Gebäude ab 8:00 Uhr über den Haupteingang betreten und müssen sich im Sekretariat an- und abmelden.
2.2 Verlassen des Schulgebäudes
Beim Verlassen des Raumes /Schulgebäudes sind die Fenster fest zu verschließen und das Licht und elektronische Verbrauchsgeräte auszuschalten. Schränke mit Wertgegenständen sollten abgeschlossen werden. Die Heizkörper sollten auf das notwendige Maß gedrosselt werden. Der Klassenmüll (gelber Sack und Altpapier) ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Die Schüler*innen verlassen die Klasse erst zum Klingelzeichen.
2.3 Abholung durch Eltern / Erziehungsberechtigte
Die private Abholung der Schüler erfolgt pünktlich zum Unterrichtsende (14:50 Uhr bzw. 12:50 Uhr) und nur nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Mitteilung.
Bei Verspätung ist die Schule telefonisch zu informieren (Sekretariat), damit die Aufsicht gewährleistet ist.
3. Sachpflege, Ordnung und Sauberkeit
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht auf eine aufgeräumte und saubere Umgebung. Die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit ist Aufgabe jedes Einzelnen.
Das Mobiliar und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den ursprünglichen oder für sie vorgesehenen Ort zurückzustellen. Bei der Entnahme von Sachgegenständen aus einzelnen Funktionsräumen (Schülerküche, Musikraum, Archiv, etc.) muss ein Eintrag in die Ausleihliste erfolgen. Die Schlüssel für die Funktionsräume können im Sekretariat ausgeliehen und sollten zeitnah zurückgegeben werden. Alle Räume und Freiflächen der Schule sind entsprechend ihrer Zweckbindung zu nutzen und im sauberen Zustand zu hinterlassen. Der Rahmenhygieneplan gemäß §36 Infektionsschutzgesetz muss von allen Verantwortlichen eingehalten werden. Die Regeln der Mülltrennung sind zu beachten.
4. Prävention und Sicherheit
4.1 Allgemein
Bei Feueralarm oder in Krisensituationen ist entsprechend der jeweils gültigen Weisungen zu verfahren. Durchsagen ist jeweils sofort Folge zu leisten. Offenes Feuer ist auf dem gesam-ten Schulgelände und im Schulgebäude verboten. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauchverbot. Während des Schulbetriebs ist das Rauchen nur außerhalb der Sichtweite von Schüler*innen gestattet. Alkohol- und Drogenkonsum sind ebenso wie das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art verboten und können bei Verstößen zu einem Hausverbot führen. Die Tür zum Therapiebecken muss immer verschlossen sein. Außerhalb des Schulbetriebs sind die Eingänge zum Schulgebäude grundsätzlich verschlossen zu hal-
ten. Die Nutzung privater Mobiltelefone und Smartwatches ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für den Einsatz von Mobiltelefonen aus pädagogischen, medizinischen Gründen oder in Notfällen sind möglich. Dies gilt für alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen. Besucher*innen werden gebeten ebenfalls auf die Nutzung zu verzichten. Schüler*innen betreten und verlassen zu Schulbeginn/ Schulende das Schulgebäude auf ihrer jeweiligen Busebene bzw. privat gebrachte Schüler*innen auf der jeweiligen Parkebene. Ein Etagen-wechsel ist nur innerhalb des Schulgebäudes erlaubt.
4.2 Pausensituation
Die Schüler*innen dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Pausenzeiten können entweder auf dem Schulhof „M“ oder auf der unteren Ebene „U“ (Multifeld, Schulgarten) verbracht werden. Die Schüler*innen entscheiden sich zu Pausenbeginn für eine Ebene; ein Wechsel innerhalb der Pause ist nicht vorgesehen. Regenpausen finden auf den Fluren „M“ oder „U“ statt. Klasseninterne, davon abweichende Absprachen sind unter Wahrung der Aufsichts-pflicht des Klassenteams möglich. Ballspiele sind innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
Dreiräder dürfen nur im Außenbereich gefahren werden. Die Pausenaufsicht ist durch den Aufsichtsplan geregelt und muss pünktlich angetreten werden.
5. Haftung
Die Schule übernimmt keinerlei Haftung beim Verlust von Wertgegenständen, ebenso bei Abhandenkommen von Hilfsmitteln, Bekleidung oder mitgebrachten Gegenständen.
6. Schlussbestimmung
Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Anordnungen zur Einhaltung der Hausordnung sind zu befolgen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt in der Einrichtung untersagt werden. Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet. Die Schulleitung kann bei schulischen Veranstaltungen von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichende Regelungen treffen.